Es gibt wieder eine neue Verordnung in Niedersachsen und damit einhergehend Nachbesserungen für den Bereich Sport.
Die neue Verordnung sieht zwei Ausnahmen von dem zusätzlichen Testerfordernis bei einer 2Gplus Regelung vor:
- Auf die Vorlage eines Nachweises über eine negative Testung wird verzichtet, wenn eine vollständig geimpfte Person entweder einen Nachweis über eine Auffrischimpfung (Boxxter) oder einen Nachweis über eine (Durchbruchs-)Infektion und Genesung nach dem Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung vorlegen kann.
- Bei Sportanlagen bei 2Gplus muss ein zusätzlicher Nachweis über eine negative Testung nicht vorgelegt werden, wenn eine Fläche von mindestens 10 qm pro teilnehmende Person zur Verfügung steht.
Letzteres bedeutet für unsere Indoor-Sportanlagen in Buer in der Theorie:
Mehrzweckraum Vereinsheim = 114qm = 11 Teilnehmende mit 2G zulässig
Stuckenberghalle = 968qm = 96 Teilnehmende mit 2G zulässig (bei Hallenteilung hälftig = 48 Teilnehmende)
Beckerskamphalle = 392qm = 39 Teilnehmende mit 2G zulässig
Bitte informiert euch bei den Abteilungen und Übungsleitenden hinsichtlich der Umsetzung in den jeweiligen Hygienekonzepten.
Bleibt gesund!